„Auch das noch?!“ denkt vielleicht die ein oder andere Person, die in der Kita, der Krippe oder der Kindertagespflege arbeitet. Die Anforderungen an den Elementarbereich steigen, gleichzeitig sinkt die Anzahl an Fachkräften. Und jetzt noch Kinderrechte!
…bietet unzählige Möglichkeiten dafür, Kinder zu schützen, zu fördern und beteiligen. Und das ohne zusätzlichen Aufwand. Im Gegenteil!
Die alltäglichen Schlüsselsituationen wie Essen, Schlafen, Vorlesen, Begleitung bei Konflikten, Umgang mit Beschwerden (…) decken bei einer entsprechenden Gestaltung alle Bildungsbereiche ab. Und das macht auch noch Spaß und Ihnen das Leben leichter.
Es ist anstrengend, Kinder zu etwas zu bewegen, das sie nicht wollen. Für alle Beteiligten. Das geht auch anders!
Machen wir uns gemeinsam auf den Weg, Handlungsalternativen zu entwickeln, die die Rechte der Kinder schützen und ihren Alltag bereichern.
Seit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 2021 müssen alle Kindertageseinrichtungen (Kitas, Krippen, Kindergärten) für die Betriebserlaubnis ein Konzept zum Schutz vor Gewalt entwickeln, anwenden und überprüfen (§ 45 Absatz 2 Nummer 4 SGB VIII).
„Ebenso […] sind auch die Regelungen zur Implementierung von Gewaltschutzkonzepten und Beschwerdemöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung auf bestehende Einrichtungen mit wirksamen Betriebserlaubnissen anzuwenden.“ (Wiesner & Wapler, 2022)
Formale Vorgaben gibt es dafür kaum.
Wie erstellen wir nun so ein Konzept?
Was ist das überhaupt?
Welchen Sinn hat es?
Was bringt es uns als Team?
Ich unterstütze und begleite Sie dabei, Schritt für Schritt ein individuelles, träger- oder einrichtungsbezogenes Kinderschutzkonzept zu entwickeln.
Literatur: